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Mitgliedschaft beim KAV Berlin

Der KAV Berlin vertritt die gemeinsamen Arbeitgeberinteressen seiner Mitglieder. Alle Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Aufgabenerfüllung in oder für Berlin können die Mitgliedschaft im KAV Berlin beantragen.

Wie in der Satzung des KAV Berlin festgelegt, bietet der KAV Berlin zwei Arten der Mitgliedschaft: die ordentliche Mitgliedschaft und die Gastmitgliedschaft. Der hauptsächliche Unterschied liegt in der Tarifbindung. Gastmitglieder unterliegen dieser nicht.

 

Ordentliche Mitgliedschaft

Gastmitgliedschaft

 

Mitgliedsbeitrag

Zur Finanzierung seiner Aufgaben erhebt der KAV Berlin von seinen Mitgliedern Beiträge und Umlagen nach Maßgabe der Beitragsordnung.

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Jahresgrundbeitrag und einer Jahresumlage zusammen, die beide nach der Zahl der von der Mitgliedschaft erfassten beschäftigten Arbeitnehmer und/oder Auszubildenden zu berechnen sind.

Ein Mitglied mit beispielsweise 500 Beschäftigten zahlt einen Jahresgrundbetrag von 1.500,00 Euro und 13,00 Euro jährlich pro Beschäftigten als Jahresumlage. Diese Sätze gelten sowohl für Gast- als auch für ordentliche Mitglieder.

Mitglied werden

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Informationen auf unserer Homepage einen guten Überblick über das Leistungsspektrum des Verbandes geben können.

Vielleicht haben wir Sie ja sogar überzeugen können, dass der KAV Berlin in Zukunft auch Ihre Interessen vertreten sollte. Kommen auch Sie in die starke Gemeinschaft des KAV Berlin! Wenn Sie Informationen zur Mitgliedschaft im KAV Berlin wünschen, füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus und senden uns dieses per E-Mail.

Wir setzen uns schnellstmöglichst mit Ihnen in Verbindung!

 

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