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Verbandsstruktur des KAV Berlin
Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) hat das Ziel, die gemeinsamen Arbeitgeberinteressen seiner Mitglieder, insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen, zu vertreten. Der KAV Berlin steht für die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Arbeitgebern. Damit können die Mitglieder des KAV Berlin ihre Konkurrenz- und Zukunftsfähigkeit nicht nur behaupten, sondern ausbauen.
Der KAV Berlin bietet seinen Mitgliedern zwei Arten der Mitgliedschaft an: die ordentliche Mitgliedschaft und die Gastmitgliedschaft. Der hauptsächliche Unterschied zwischen ordentlichen Mitgliedern und Gastmitgliedern liegt in der Tarifbindung. Gastmitglieder unterliegen dieser nicht.
Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem/einer Delegierten jedes ordentlichen Mitglieds. Der Mitgliederversammlung obliegt u.a. die Wahl der Vorstandsmitglieder. Nur ordentliche Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Der Vorstand stellt neben der Mitgliederversammlung das zweite wichtige Organ des Verbandes dar. Der Vorstand besteht aus vier bis sechs Vertretern von ordentlichen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Vorstand wird vom Beirat in seiner Arbeit beraten und unterstützt. Der Beirat setzt sich aus bis zu drei Vertretern der Gastmitglieder zusammen. Die Gastmitglieder benennen aus ihrer Mitte die Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren bestätigt werden.
Die Geschäftsstelle und die laufenden Geschäfte werden von der Verbandsgeschäftsführung geleitet.
Der KAV Berlin ist Mitglied in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die als Dachverband der 16 kommunalen Arbeitgeberverbände fungiert.
Die ordentlichen Mitglieder, der Vorstand und die Geschäftsführung des KAV Berlin arbeiten in den verschiedenen Gremien der VKA mit. So vertritt die Geschäftsführung des KAV Berlin die Verbandsinteressen in der VKA-Mitgliederversammlung und im Rahmen der Geschäftsführerkonferenz. Der KAV-Vorstand gehört dem Präsidium und der Mitgliederversammlung der VKA an und die ordentlichen Mitglieder bringen ihre Positionen in den jeweiligen Gruppenausschüssen der VKA ein.
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