
Online-Seminar 0521 Öffentliche Arbeitgeber und die Digitalisierung der Arbeitnehmer*innenvertretungen
Die Arbeit mit modernen Kommunikationsmitteln ist auch in der Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer*innenvertretungen bei öffentlichen Arbeitgebern nicht mehr wegzudenken. Zunehmende Bedeutung hat dieses Thema natürlich auch aufgrund der Covid-19-Pandemie erlangt. Was bedeutet die Digitalisierung der Personal- und Betriebsratsarbeit für öffentliche Arbeitgeber im Einzelnen?
Das Seminar befasst sich zunächst mit der Ausstattung der Arbeitnehmer*innenvertretungen und welche Kosten der öffentliche Arbeitgeber übernehmen muss. Es wird zudem auf die Flexibilisierung der Personal- und Betriebsratsarbeit in der Pandemie eingegangen, sowie die Möglichkeit der Sitzungen per Videokonferenz erörtert. Insoweit wird auch die aktuelle Rechtsprechung dargestellt, ob öffentliche Arbeitgeber Präsenzsitzungen einschränken können. Zudem wird auf die Pandemie-BV bzw. DV mit einzelnen Regelungsbeispielen eingegangen.
- Bedeutung der Digitalisierung der Arbeit der Arbeitnehmer*innenvertretungen
- Rechtliche Voraussetzungen und Schranken
- Ausstattung der Arbeitnehmer*innenvertretung und Kostentragung durch den öffentlichen Arbeitgeber
- Flexibilisierung der Betriebs- und Personalratsarbeit in der Pandemie
- Einschränkung von Präsenzsitzungen in der Pandemie
- Die Pandemie-BV bzw. DV mit Regelungsbeispielen
Referent: Dr. Jochen Keilich

Dr. Jochen Keilich
Fachanwalt für Arbeitsrecht PUSCH WAHLIG Workplace Law, Berlin
Termine, Kosten und Buchung

23. Februar 2021
10:00 Uhr bis 12:00Uhr

Gebühren für Mitglieder
110,00 Euro
Gebühren für Nichtmitglieder
140,00 Euro